
Digitalen Nachlass regeln.Angehörige entlasten.
Konten, Fotos, Verträge und digitale Werte: Ich unterstütze Sie dabei, den Überblick zu schaffen und festzulegen, was im Ernstfall damit geschehen soll. Persönlich, verständlich und mit einem klaren Plan.
Wobei darf ich Sie unterstützen?


[NUR NACH FREIGABE]Ist bereits ein Todesfall eingetreten? Schildern Sie kurz Ihre Situation. Ich melde mich und ordne ein, was jetzt wichtig ist. Situation schildern

der Internetnutzer in Deutschland haben ihren digitalen Nachlass ganz oder teilweise geregelt.
Quelle · Bitkom 2023Ihr digitales Leben ist größer, als Sie denken.
Der Bundesgerichtshof hat 2018 und 2020 entschieden: Erben haben Anspruch auf digitale Konten. Zwischen Anspruch und tatsächlichem Zugang liegen jedoch Monate, Formulare und verlorene Schlüssel. Genau dort setzt Testamentsvollstreckung an.
Dazu kommen Kryptowerte, Domains und geschäftliche Zugänge. Ohne einen nutzbaren Zugangsweg können sie unerreichbar werden.
Ein Verzeichnis. Kein einziges Passwort.
Wir erfassen, was Sie haben und was damit geschehen soll. Zugangsdaten bleiben bei Ihnen. Im Verzeichnis steht nur, wo etwas liegt und wer es wann bekommt.
Ihre Zugangsdaten bleiben bei Ihnen.
Die wichtigste Frage zuerst: Sie müssen mir keine Passwörter geben. So ist die Arbeit aufgebaut. [VERFAHREN BESTÄTIGEN]
Persönliches bleibt persönlich.
Manche Inhalte sollen nach dem Tod nicht an Angehörige gehen. Wir dokumentieren Ihre Wünsche zum Umgang mit persönlichen Inhalten und klären, was sich umsetzen lässt. Ein Testamentsvollstrecker kann angewiesen werden, bestimmte Inhalte zu löschen oder Verträge zu beenden.
Heute vorsorgen. Im Ernstfall umsetzen.
Orientierungsgespräch
30 Minuten per Video oder Telefon. Wir klären Ihre Situation und welche Unterstützung sinnvoll ist. Kostenlos.
Bestandsaufnahme und Plan
Wir erfassen Konten, Werte und Wünsche. Sie erhalten Ihr Verzeichnis und einen klaren Plan.
Abstimmung mit Fachleuten
Soll ich als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, gestaltet Ihr Notar oder Ihre Fachanwältin das Testament. Ich liefere die Grundlage.
Aktuell halten
Einmal im Jahr oder bei Änderungen passen wir das Verzeichnis an.
Umsetzung
Als Testamentsvollstrecker sichere ich Zugänge, beende Verträge und übergebe, was Sie festgelegt haben.
Wie der Preis entsteht.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, zugeschnitten auf Umfang und Aufwand.
Vorsorge einrichten
Einmalig zu Beginn: Wir erfassen, was vorhanden ist, und halten Ihre Wünsche fest.
Aktualisierung
Auf Wunsch halten wir Ihr Verzeichnis aktuell. Umfang und Rhythmus vereinbaren wir gemeinsam. [BESTÄTIGEN]
Umsetzung im Ernstfall
Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Die Grundlage legen wir vorab gemeinsam fest, sie kann im Testament bestimmt werden (§ 2221 BGB).
Warum hier keine Preise stehen: Jeder Nachlass ist anders. Der Aufwand hängt davon ab, wie viele Konten, Werte und Beteiligte es gibt und was im Ernstfall zu tun ist. Deshalb erhalten Sie nach dem Erstgespräch ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt.
Persönliches ErstgesprächSie betreuen den Nachlass. Ich unterstütze beim digitalen Teil.
Für Testamentsvollstrecker, Notare, Fachanwälte und Nachlasspfleger: abgestimmter Aufgabenumfang, klare Ansprechpartner, dokumentierte Übergabe.
Zusammenarbeit kennenlernen
So sieht eine Bestandsaufnahme aus.

Philipp Brähler
Testamentsvollstrecker mit Schwerpunkt digitaler Nachlass. Aus Mainz, bundesweit tätig.
[MOTIVATION AUS DEM INTERVIEW]Mir ist wichtig, dass Sie verstehen, was passiert, und jederzeit wissen, woran wir gerade arbeiten.
Was Menschen mich zuerst fragen.
Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an: 06131 995460
Nein. Zugangsdaten bleiben bei Ihnen, zum Beispiel im Passwortmanager mit Notfallzugang oder versiegelt hinterlegt. Im Verzeichnis steht nur, wo sie liegen und wie der Zugriff im Ernstfall freigegeben wird.
Ja. Übersicht, Wünsche und Nachlasskontakte bei Google, Apple und Meta lassen sich ohne Testament vorbereiten. Vollmachten gestaltet Ihr Notar oder Anwalt.
Wenn ein Testamentsvollstrecker Ihre Wünsche umsetzen soll. Er wird im Testament ernannt (§ 2197 BGB). Die Gestaltung übernimmt Ihr Notar oder Ihre Fachanwältin, ich liefere die Grundlage.
Das hängt von Umfang und Aufwand ab: wie viele Konten, Werte und Beteiligte es gibt. Das Erstgespräch ist kostenlos, danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Die Vergütung für die Umsetzung im Ernstfall legen wir vorab gemeinsam fest.
Sie melden sich, wir passen das Verzeichnis an. Einmal im Jahr gehen wir es gemeinsam durch. [BESTÄTIGEN]
Ich erstelle Übersicht und Plan und setze sie im Ernstfall als Testamentsvollstrecker um. Ihr Notar oder Ihre Fachanwältin gestaltet das Testament. Ihre Angehörigen erhalten, was Sie festgelegt haben.
Ja. Gespräche per Video oder Telefon, Unterlagen per Post. Mein Standort ist Mainz.

Ein Gespräch. Klarheit über die nächsten Schritte.
Wir besprechen Ihre Situation und klären, welche Unterstützung für Sie sinnvoll ist. 30 Minuten, kostenlos, per Video oder Telefon.
Oder anrufen: 06131 995460